Viele Mandant:innen haben Angst vor hohen Anwaltskosten. Dies führt dazu, dass sie sich nicht kompetent beraten lassen und sich damit um ihre Rechte bringen.
Sie können mit mir über die entstehenden Kosten vor einer Beratung sprechen. Ich werde Sie darüber informieren, mit welchem Honorar Sie zu rechnen haben.
Ihre Rechtsschutzversicherung zahlt in familienrechtlichen Angelegenheiten nur eine Beratung. Gerichtliche Verfahren sind über ihre Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt.
Eine Vielzahl der Mandant:innen können für familienrechtliche Gerichtsverfahren Verfahrenskostenhilfe beantragen. Für einen solchen Antrag erhalten Sie selbstverständlich meine Unterstützung. Ihre monatlichen Belastungen wie Kreditraten, Mieten, Unterhaltszahlungen, Fahrtkosten usw. werden bei der Berechnung der Verfahrenskostenhilfe berücksichtigt. Im Ergebnis erhalten die Mehrheit der Mandant:innen Unterstützung durch die Staatskasse. Entweder übernimmt die Staatskasse die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder es wird eine Ratenzahlung auferlegt.